KRISEN
MANAGEMENT
• Unternehmensanalyse
• Fortbestehensprognose
• Sanierungskonzepte
• Liquiditätsmanagement
• Aufbau Finanz und Controlling inkl. Kostenrechn.
Früherkennung von KRISEN
Wird eine dieser fünf tragenden Säulen eines Unternehmens instabil so sind das meistens die ersten Indikatoren einer sich
anbahnenden Unternehmenskrise.
Vereinbaren Sie mit mir einen Termin zur Früherkennung von etwaigen sich anbahnenden Krisen als Vorsorgeuntersuchung.
Geben Sie uns die Chance
gegen zu steuern
Unternehmensanalyse
In der Unternehmensanalyse werden die Stärken und Schwächen eines Unternehmens untersucht um Handlungsfelder zu erkennen und die Steuerung des Unternehmens entsprechend auszurichten.
Die Unternehmensanalyse kann als Instrument der strategischen Planung betrachtet werden und dient der Standortbestimmung und gegebenenfalls als Basis für Strategie Entwicklungen im Unternehmen.
Im Rahmen einer umfassenden Unternehmensanalyse werden anhand eines Fragenkataloges, in Kooperation mit dem Inhaber oder/und dem Management Board, folgende Bereiche analysiert:
Darauf basierend erhalten Sie von mir
Erstellung von Fortbestehensprognosen
Aus insolvenzrechtlicher Sicht ist spätestens bei Eintritt bestimmter betriebswirtschaftlicher Merkmale zur strafrechtlichen Absicherung (Tatbestand: Konkursverschleppung) des Geschäftsführers und der Organe eine Fortbestehensprognose zu erstellen und aktuell zu halten.
Nur wenn diese Dokumentation eine über 50% liegende Wahrscheinlichkeit zeigt, dass das Unternehmen überleben wird, ist die Fortführung gerechtfertigt. Andernfalls ist zum Schutz von Gläubigern vor weiteren Zahlungsausfällen, Insolvenz anzumelden. Insbesondere ist die Überschuldungsprüfung durch weitere Analysen zu ergänzen. Letztere sollen darstellen, mit welchen (eingeleiteten/einzuleitenden) Maßnahmen die Kosten- bzw. Ertragsseite so positiv sein wird, dass mit über 50% liegender Wahrscheinlichkeit keine Insolvenzgefahr besteht.
Die Fortbestehensprognose ist grundsätzlich vom Geschäftsführer zu erstellen, bzw. im Falle der Beiziehung externer Berater von diesem zu unterschreiben.
Erstellung von Sanierungskonzepten
Sanierungsplan als Fortführungsplan
Ein Insolvenzplan, der als Sanierungsplan die Fortführung des Unternehmens regelt, entspricht dem „Wunsch“ des Gesetzgebers. § 1 Satz 2 InsO benennt die erhaltende Sanierung als ein zentrales Ziel der Insolvenzordnung.
„...in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.“
Eine Zerschlagung des schuldnerischen Unternehmens soll verhindert werden.
Der Schuldner bleibt Rechtsträger, die Gläubigerbefriedigung erfolgt aus den Erträgen des fortgeführten Unternehmens. Dazu stellt man ein Sanierungskonzept auf.
Darstellung des Sanierungskonzepts
Ein Sanierungskonzept beinhaltet Maßnahmen, welche die operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens erhöhen (leistungswirtschaftliche Maßnahmen) und Maßnahmen um die finanzielle Situation zu verbessern (finanzwirtschaftliche Maßnahmen).
Leistungswirtschaftliche Maßnahmen können sein:
Beispiel:
Im Rahmen eines Insolvenzplans wird ein Sanierungskonzept erstellt um die Unternehmensorganisation effizienter zu gestalteten und Abteilungen umzuorganisieren (leistungswirtschaftliche Maßnahme).
Gleichzeitig wird die Liquidität des Unternehmens verbessert, indem das Stammkapital erhöht wird (finanzwirtschaftliche Maßnahme).
Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Prüfung der Sanierungsfähigkeit und die Erstellung eines realistischen Sanierungskonzepts. Bei beidem sollte sich der Schuldner auf einen kompetenten Berater verlassen. Dieser kann die Chancen einer Sanierungsfähigkeit objektiv beurteilen.
Sanierungsfähig ist ein Unternehmen dann, wenn es nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft am Markt nachhaltig Einnahmeüberschüsse erwirtschaften kann. Je eher ein Berater die Sanierungsfähigkeit prüft, desto wahrscheinlicher ist, dass eine Sanierung noch durchgeführt werden kann.
Eigenverwaltung oder Fremdsanierung
Die Fortführung des Unternehmens kann durch den Insolvenzverwalter als Fremdsanierung oder durch den Schuldner (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) selbst in Form der Eigenverwaltung erfolgen.
Die meisten Inhaber oder Vertreter eines Schuldners bevorzugen spontan die Eigenverwaltung. Diese bedingt jedoch in der Regel, dass die Gläubiger durch Teilzahlungen abgefunden werden müssen, während eine Fortführung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter im Rahmen eines Insolvenzplans eine Befriedigung der Gläubiger durch spätere Unternehmensgewinne erleichtert.
In der Praxis ist eine Eigenverwaltung oft nachteilig oder nicht finanzierbar, da die zur Teilbefriedigung der Gläubiger erforderlichen Mittel meist für die unmittelbare Fortführung des Unternehmens und konkrete Sanierungsmaßnahmen des operativen Geschäfts benötigt werden und ein Mittelabfluss an Gläubiger oft nicht darstellbar ist.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz" von Harald Brennecke und Philip Würfel, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-06-9.
Liquiditätsmanagement
Gebundenes Kapital ist das teuerste Kapital. Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Liquidität und daraus resultierenden Einsparungspotentiale und Ertragssteigerungen.
Cashflow Planung | Optimierung | Steuerung
Liquiditätsmanagement
Auflösen von Liquiditäts-Reserven
Aufbau | Auslagerung von
Finanz und Controlling
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Es ist selbstverständlich geworden Steuerberatungs-dienstleistungen an externe Spezialisten zu vergeben. Unsere Daten in „ Clouds“ auszulagern. Warum nicht auch Controlling ?
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Kosten-Nutzen-Analyse eines externen Controllers
Kosten
Nutzen
Der Nutzen ist sehr vielseitig und sicherlich nicht taxativ aufzählbar a hier quantitative und qualitative Ansätze betrachtet werden müssen. Anbei einige Beispiele.
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